
Über mich
Werdegang und Ausbildung
Netzwerke
- Wissenschaftlicher Mitarbeiter/Prozessanwalt bei dem Rechtsanwalt beim Bundesgerichtshof Dr. Matthias Koch, LL.M
- Rechtsanwalt in eigener Praxis
- Rechtsanwalt bei der Mütze Korsch Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
- Associate im Bereich Patent Litigation bei Herbert Smith Freehills
- Stationsreferendar im Bereich IP bei LHR Rechtsanwälte und ADVANT Beiten
- Erfolgreiche Absolvierung des Fachanwaltlehrgangs „Gewerblicher Rechtsschutz“
- 2020 — 2022 Referendariat in Rheinland-Pfalz (OLG Koblenz)
- 2015 — 2020 Jurastudium an der Universität Trier
Mitglied bei:
Deutsche Vereinigung für
gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht (GRUR)
Deutscher Anwaltsverein
Anwaltsverein Wuppertal
FORUM Junge Anwaltschaft
Geboren wurde ich 1997 in Wuppertal. Nach meinem Abitur entschied ich mich über Umwege, Jura zu studieren. Mit dieser Entscheidung im Gepäck verschlug es mich 2015 nach Trier, wo ich das Jurastudium aufnahm. Dieses schloss ich im Januar 2020 mit dem Studienschwerpunkt im Recht der Informationsgesellschaft und des geistigen Eigentums mit dem ersten Staatsexamen ab.
Unmittelbar an mein Studium anknüpfend begann ich mit dem Referendariat im Oberlandesgerichtsbezirk Koblenz. Nach dem Durchlaufen mehrerer Stationen, darunter je einer Station bei einer auf den gewerblichen Rechtsschutz spezialisierten Boutique (LHR) und einer Großkanzlei (ADVANT Beiten, Praxisgruppe IP/IT/Medien), legte ich im Jahr 2022 auch das zweite Staatsexamen ab.
Mit dem zweiten Staatsexamen in der Tasche begann ich als Associate im Patent Litigation Team einer internationalen Großkanzlei (Herbert Smith Freehills) zu arbeiten. Aus persönlichen Gründen entschied ich mich jedoch schnell dazu, der Welt der Großkanzleien den Rücken zu kehren. So verschlug es mich in eine kleinere auf das Arbeitsrecht spezialisierte Einheit (Mütze Korsch).
Da mir die Arbeit gefiel, hatte ich einen erneuten Wechsel eigentlich nicht im Sinn. Allerdings bot sich mir die Möglichkeit, als Prozessanwalt/Wissenschaftlicher Mitarbeiter bei dem Rechtsanwalt beim Bundesgerichtshof Dr. Koch anzufangen.
Diese einmalige Chance konnte ich mir nicht entgehen lassen: Es ist nämlich so, dass vor dem Bundesgerichtshof in Zivilsachen nur die dort zugelassenen Anwälte auftreten dürfen. Um zugelassen zu werden, muss ein kompliziertes Wahlverfahren durchlaufen werden, was in der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft beim Bundesgerichtshof durch den Bundesjustizminister/die Bundesjustizministerin endet – so man denn ausgewählt wird: Derzeit sind nur 37 Rechtsanwält*innen bei dem Bundesgerichtshof zugelassen. Sie sind für alle zivilrechtlichen Verfahren in dritter Instanz – also für die Revision, die Nichtzulassungsbeschwerde und Rechtsbeschwerde – zuständig.
Seit Dezember 2022 bin ich nun bei Herrn Dr. Koch tätig und erstelle eigenverantwortlich Schriftsätze in Revisions-, Nichtzulassungsbeschwerde und Rechtsbeschwerdeverfahren. Durch diese Tätigkeit habe ich Einblicke in die großen Entscheidungen von morgen und wirke an ihrer Entstehung mit.
Diese Einblicke und meine Fähigkeiten als Prozessanwalt, welche ich durch meine Tätigkeit bei einem der besten Prozessanwälte der Republik erlangt habe, möchte ich an Sie weitergeben.