
Leistungen
Vielleicht haben Sie sich schon gefragt, was der Zusatz unter meinem Namen „Litigation & Dispute Resolution“ bedeutet. Das ist einfach erklärt — es ist mein Leistungsangebot an Sie: In meiner Tätigkeit befasse ich mich beinahe ausschließlich mit der Vertretung von Personen und Unternehmen vor den staatlichen Gerichten, einschließlich dem Bundespatentgericht, dem Deutschen Patent- und Markenamt sowie dem Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum.
Sie werden sich jetzt wahrscheinlich fragen, ob das nicht alle Anwälte tun. Die Frage ist berechtigt, denn natürlich ist es so, dass grundsätzlich jeder Anwalt berechtigt ist, vor allen Gerichten (die Ausnahme bildet der Bundesgerichtshof in Zivilsachen) aufzutreten. Dennoch gibt es in der Qualität der anwaltlichen Arbeit erhebliche Unterschiede.
Ohne ein Urteil über andere Anwält*innen abzugeben, darf ich von mir behaupten, dass ich aufgrund meiner Tätigkeit bei einem der besten Prozessanwälte der Nation eine große Kompetenz hinsichtlich der prozessualen Vertretung von Mandant*innen habe. Sie können von mir eine qualitativ hochwertige Prozessvertretung erwarten.
Mein besonders Angebot an Sie:
Da ich über einige Erfahrung auf dem Gebiet des Revisionsrechts verfüge, kann ich Ihnen einige Leistungen anbieten, die Ihnen die meisten anderen Anwält*innen nicht bieten können. Diese Leistungen finden Sie fast ausschließlich bei den Kolleg*innen beim Bundesgerichtshof — allerdings zu einem anderen Preis.
Ich kann ihnen anbieten:
- Prüfung der Erfolgsaussichten einer Nichtzulassungsbeschwerde
- Begleitung in der zweiten Instanz zur Vorbereitung eines Revisionsverfahrens/einer Nichtzulassungsbeschwerde, wobei ich Sie im Gegensatz zu den BGH-Kolleg*innen vor den Instanzgerichten vertreten darf
- Unterstützung Ihres bereits mandatierten Anwalts zur Vorbereitung der oben genannten Verfahren
Diese Leistungen sind nicht auf das Zivilrecht beschränkt: Das Revisionsverfahren folgt einer ganz eigenen Logik, sodass ich Sie gerne in Fällen aus allen Rechtsbieten unterstütze. Abseits des Zivilrechts hat das auch einen entscheidenden Vorteil. In zivilrechtlichen Revisionsverfahren/Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren sind vor dem Bundesgerichtshof nur die dort zugelassenen Anwält*innen befugt, sie zu vertreten. Vor den anderen Bundesgerichten besteht diese Beschränkung nicht. Daher unterstütze ich Sie gerne in den Verfahren vor:
- dem Bundesverwaltungsgericht
- dem Bundesfinanzhof
- dem Bundesarbeitsgericht
- dem Bundessozialgericht
- dem Bundesgerichtshof (in Strafsachen)
Sollte Ihr Verfahren bereits so weit fortgeschritten sein, werden Sie zwangsläufig schon einen Anwalt mandatiert habe. Aufgrund der Besonderheiten des Revisionsverfahrens kann ich Ihnen jedoch nur dazu raten, mich zusätzlich oder ersetzend zu mandatieren. Damit steigern Sie Ihre Chancen erheblich.